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Kleines Turnier-ABC für Einsteiger

Kleines Turnier-ABC für Einsteiger

Die Turniersaison steht vor der Tür. Besonders aufregend sind Premieren, etwa mit einem neuen Pferd oder in einer neuen Klasse – oder der erste Turnierstart überhaupt. Hier gibt’s die Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Turnierreiten.

  1. Was ist eigentlich die ÖTO?

Die Österreichische Turnierordnung (ÖTO) ist ein Sammelwerk, in dem sämtliche Reglements und Bestimmungen rund ums Turniergeschehen nachzulesen sind. Im Zweifel können Ausrüstungsthemen, Voraussetzungen für einen Turnierstart, Anforderungen usw. darin nachgeschlagen werden. Die ÖTO ist auf allen pferdesportlichen Veranstaltungen des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) bindend, es sei denn, eine Veranstaltung fällt in die Zuständigkeit der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI).

  1. Was ist ein Steward?

Am verantwortlichsten für einen gelungenen Start sind natürlich der/die Reiter:in selbst und der Trainer / die Trainerin. Neben Turnierveranstalter:innen und Richter:innen nimmt auch der Steward eine zentrale Position im Turniergeschehen ein. Oft wissen Reiter:innen gar nicht, dass es ihn gibt.

Das Ausbildungsregulativ des OEPS definiert die Rolle des Stewards „als offiziellen Turnierfunktionär, der auf das korrekte Verhalten der Teilnehmer auf einer pferdesportlichen Veranstaltung hinzuwirken hat.“ Dazu zählen etwa ein angemessener Umgang mit dem Pferd sowie eine faire und regelkonforme Vorbereitung für den Wettkampf nach anerkannten Trainingsmethoden. Der Steward übt seine Tätigkeit als gleichberechtigter Partner mit Richtern, Parcoursbauern, Delegierten und Tierärzten aus.

Ein Steward darf etwa das Gebiss eines Pferdes überprüfen, den Einsatz von Sporen kontrollieren sowie das Verhalten des Reiters / der Reiterin beobachten und gegebenenfalls korrigieren. Die drei Grundsätze des Stewards lauten HELFEN, VORBEUGEN, EINSCHREITEN.

  1. Warum gehört der Pferdepass zum Pferd?

Seit 1. Juli 2009 müssen alle Pferde und Pferdeartigen (Equiden) eindeutig gekennzeichnet und von einem lebenslang gültigen Identifizierungsdokument, dem Pferdepass, begleitet sein. Der Pferdepass ist sozusagen der „Personalausweis des Pferdes“. Denn nur mit ihm kann die Identität des Pferdes eindeutig festgestellt, sein Impfstatus erhoben und die Besitzverhältnisse überprüft werden. Das ist am Turnier besonders wichtig. Die Ausstellung des Pferdepasses erfolgt über den OEPS. Eine Kontrolle des Pferdepasses durch Tierarzt, Richter oder Steward ist auf jedem Turnier möglich.
Ohne Pferdepass ist eine Turnierpferderegistrierung nicht möglich. Und die braucht man wiederum, um mit einem Pferd bei offiziellen Turnieren zu starten. Jedes Turnierpferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung haben.

 

  1. Gibt es nur im Spitzensport Dopingkontrollen?

Dopingkontrollen können bei allen Turnieren sowohl bei Pferden wie auch bei Sportler*innen erfolgen. Ausdrücklich empfohlen werden sie jedoch hauptsächlich in höheren Klassen, insbesondere bei Meisterschaften. Dopingkontrollen sind für die meisten Reiter*innen recht überraschend und auch aufregend – besonders wenn man zuvor noch nicht damit konfrontiert war. Darum ist es wichtig zu wissen welche Inhaltsstoffe etwa in Nahrungsergänzern und Zusatzfutter ist. Denn manch gut gemeinte Zusatzgabe kann sich durchaus als dopingrelevant herausstellen.

  1. Welche Gerte darf ich verwenden?

In einer Dressurprüfung darf die Länge der Gerte maximal 120 cm betragen. Da ist das kleine Schnürchen am Ende der Gerte bereits miteingerechnet. Die richtige Gertenlänge variiert je nach Größe des Pferdes. Als Faustregel gilt, dass sie die richtige Länge hat, wenn sie zehn Zentimeter über den Hüfthocker hinausragt. Die Dressurgerte dient als erlaubtes Hilfsmittel dazu, das Hinterbein des Pferdes zusätzlich zu aktivieren. Dazu muss sie hinter dem Schenkel bis ans Hinterbein des Pferdes reichen. Für Ponys reicht meist eine Gerte mit etwa 100 cm.

Springgerten sind mit maximal 75 cm Gesamtlänge deutlich kürzer. Sie sind weniger elastisch und haben am Ende statt des Schnürchens meist eine Klatsche. Springgerten werden hauptsächlich an der Schulter des Pferdes eingesetzt, um dieses, wenn nötig, mit einem kleinen Klapps vor dem Sprung zu motivieren. Im Parcours sind auch kürzere Gerten mit 45 bis 50 cm Länge erlaubt. In allen Prüfungen, bei denen Hindernisse zu bewältigen sind, also auch der Geländeprüfung, dürfen ebenfalls nur Springgerten zum Einsatz kommen.

Generell soll eine Gerte keine Handschlaufe haben, sie stört in der Regel mehr als sie nutzt und man kann hängenbleiben.

  1. Stiefel oder Stiefeletten?

Die Stiefelfrage ist leicht zu beantworten. In Dressurprüfungen müssen jedenfalls schwarze oder dunkle Stiefel getragen werden. In allen anderen Prüfungen dürfen auch Stiefeletten mit glatten, festen Stiefelschäften zum Einsatz kommen. Ebenso sind Stulpenstiefel in Spring- und Geländeprüfungen erlaubt.

Die ÖTO unterscheidet in der Kleiderfrage übrigens zwischen „Einfachem Anzug“ und „Dressuranzug“. Zum Dressuranzug gehören auch weiße oder helle Reithandschuhe.

  1. Muss ich einen Reithelm tragen?

Diese Frage ist ganz klar mit „Ja!“ zu beantworten – und zwar immer. Sobald auf ein Pferd aufgesessen wird, muss am gesamten Turniergelände ein Reithelm entsprechend der Norm (siehe ÖTO) getragen werden. Der Helm muss passen und korrekt eingestellt sein, der Kinnriemen muss anliegen und geschlossen sein. In einzelnen Sparten kann zwar auf den Helm verzichtet werden, in den klassischen Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit allerdings nicht.

Als Jugendliche/r und Juniorenreiter*in in Springbewerben, generell in der Vielseitigkeit im Gelände sowie bei TREC- Bewerben muss zudem verpflichtend ein Rückenschutz getragen werden.

  1. Welche Hilfszügel darf ich verwenden?

Keine. Hilfszügel sind ausschließlich beim Longieren erlaubt, und auch hier nur beim reiterlosen Pferd. Besondere Bestimmungen einzelner Sparten sehen allerdings Ausnahmen vor, etwa ein Martingal bei Spring- und Geländeprüfungen. Auch ein Vorderzeug oder ein Schweifriemen bei Ponys ist gestattet, wenn diese die optimale Position des Sattels gewährleisten.

  1. Wo darf ich Longieren?

Das Longieren auf Abreiteplätzen ist für andere Teilnehmer*innen meist störend und kann sogar gefährlich sein. Etwa, wenn ein Pferd besonders übermütig ist und sogar noch andere ansteckt. Darum ist das Longieren nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt, die – wie sämtliche Vorbereitungsplätze – in der Turnierausschreibung angegeben sind. Das Longieren des Pferdes soll mit korrekter (Longier-)Ausrüstung erfolgen und nur von longierkundigen Personen ausgeübt werden.

  1. Was gibt es noch zu beachten?

Pferde, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ausschlagen, sollen am Abreiteplatz und bei der Siegerehrung durch eine rote Masche am Schweif gekennzeichnet werden. Bandagen und Gamaschen sind bei Dressurprüfungen nur zum Aufwärmen und bei der Siegerehrung erlaubt. Gleiches gilt für Pferdedecken und Fliegenmasken.

Bei Spring- und Geländeprüfungen darf ein den Bestimmungen entsprechender Beinschutz angelegt werden. Die vorwiegend in der Vielseitigkeit verwendeten Nasenstrips in Geländeprüfungen sind ebenfalls regelkonform.


Der Artikel wurde in der Pferderevue 7/2021 zum ersten Mal veröffentlicht. 
Text & Foto: © Andrea Kerssenbrock